Verkehrsplanung

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Ergebnisse der Lärmkartierung 2012

Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Görlitz verpflichtet, im Abstand von fünf Jahren Lärmkarten an Hauptverkehrsstraßen zu erstellen. In den Karten werden die Lärmbelastungen dargestellt und die Zahl der betroffenen Bewohner ausgewiesen. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für die sich daran anschließende Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes. Dieser beinhaltet Maßnahmen zur Lärmminderung.

Die Stadt Görlitz hat erstmalig eine Lärmkartierung im Jahr 2007 durchgeführt. Dabei wurden alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung von über sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr einbezogen. Bei der Kartierung 2012 galt es alle Straßen zu betrachten, auf denen drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr verkehren. Kartierungspflichtig waren etwa 22,5 Kilometer des Görlitzer Straßennetzes. Folgende Straßen zählten hierzu:

    Bundesautobahn A 4
    B 6 (zwischen B 115 und Abzweig Wiesbadener Straße)
    B 99 (zwischen B 6 und S 111)
    S 125 (zwischen Friedrich-List-Straße und Jakobstunnel)
    Christoph-Lüders-Straße
    Biesnitzer Straße (zwischen Reichertstraße und Lutherstraße)
    Girbigsdorfer Straße
    Goethestraße
    Grüner Graben
    Obermarkt
    Pontestraße
    Reichertstraße

Alle Ergebnisse der Lärmkartierung sowie weiterführende Informationen können hier abgerufen werden. Außerdem können die Lärmkarten auch im Amt für Stadtentwicklung, Sachbereich Verkehrsplanung zu den jeweiligen Sprechzeiten eingesehen werden.

 

Lärmaktionsplan 2013 (Stufe 1 und 2) 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 den Lärmaktionsplan 2013 (Stufe 1 und 2) als strategisches Grundlagenpapier zur Lärmminderung und Lärmvermeidung im Straßenverkehr ohne Gegenstimme beschlossen. download Lärmaktionsplan 2013

Einführung

Lärm ist eines der von der Bevölkerung am stärksten wahrgenommenen Umweltprobleme. Vor allem in Städten stellt dabei der Verkehr den größten Lärmverursacher dar. Zum Schutz des menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, welche der Volkswirtschaft indirekt durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde durch das Europäische Parlament mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ein europaweit geltender verbindlicher Rahmen vorgegeben, den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern oder gar zu vermeiden.

Gemäß dieser Richtlinie und den darauf basierenden nationalen Vorschriften und Vorgaben der einzelnen Bundesländer mussten Kommunen im Jahr 2007 in einer 1. Stufe eine strategische Lärmkartierung durchführen, wenn Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen von über sechs Millionen Fahrzeugen im Jahr (16.400 Kfz im durchschnittlichen Tagesverkehr – DTV) durch das administrative Gebiet führen. Im Jahr 2012 war entsprechend der gesetzlichen Regelung als 2. Stufe eine erneute Kartierung der Lärmbelastungen durchzuführen, wobei die Verkehrsbelegungsgrenze der zu betrachtenden Straßenabschnitte auf drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr (8.200 Kfz/Tag im DTV) herabgesenkt wurde. Ziel der Kartierung ist die Ermittlung der Schallpegel und die daraus resultierenden Betroffenheiten. Weil im Ergebnis der Kartierungen erhebliche Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt wurden, war im nächsten Schritt für die Stadt Görlitz die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes zur Lärmminderung vorgeschrieben.

Ablauf des Verfahrens sowie Lärmsituation in der Stadt Görlitz

In Görlitz wurden im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ 2005 und 2010) Verkehrsbelegungszahlen ermittelt, die eine Durchführung der Kartierung sowohl in Stufe 1 als auch in Stufe 2 formell bedingten.    

Auf Grundlage der Kartierung aus dem Jahr 2007 wurde in einer vorbereitenden Untersuchung festgestellt, dass flächenhafte Überschreitungen der Schwellenwerte nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie entlang der kartierten Straßen und zusätzlich auf Grund der dichten Bebauung im Görlitzer Innenstadtbereich zu erwarten sind und folglich ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist.

Für den Lärmaktionsplan der 1. Stufe (Straßen mit mehr als sechs Millionen Kfz im Jahr) wurde daraufhin der Entwurf erarbeitet. Der Prozess der Erstellung des Planes führte dabei bis in das Jahr 2012 und damit zum Zeitpunkt, für den die Kartierung der 2. Stufe vorgesehen war. Auch anhand dieser Kartierung zeigte sich, dass die Verlärmung durch den Straßenverkehr in der Stadt Görlitz problematisch ist und hierzu entsprechende Maßnahmen abzuleiten sind.

Folglich wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes in 2013 als kombiniertes Werk der Stufen 1 und 2 fortgeführt. Dabei erwies sich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der 1. Stufe nur im Detail ergänzt werden mussten. Der überarbeitete Plan wurde im Juni/Juli 2013 erneut für sechs Wochen ausgelegt. Parallel zur Auslegung gab es zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung am 2. Juli 2013 im Rathaus.

Innerhalb der Verfahrensschritte wurde der vorliegende Lärmaktionsplan somit in der jeweiligen Fassung wiederholt der Öffentlichkeit vorgestellt und damit mehrfach die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben.


Maßnahmen des Lärmaktionsplanes

Für die Reduzierung des Verkehrslärms können nicht nur räumlich begrenzt wirkende, rein baulich technische Maßnahmen zum Einsatz kommen, sondern die Lärmminderung und -vermeidung muss alle Ebenen der Lärmentstehung und Lärmverbreitung erfassen. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes wurden sieben Maßnahmenschwerpunkte herausgearbeitet:

    Maßnahme 1: Umsetzung des Gesamtverkehrskonzeptes
    Maßnahme 2: Geschwindigkeitsbegrenzungen im Hauptstraßennetz (Nachtstunden)
    Maßnahme 3: Ersatz von Kopfsteinpflasterbelägen durch Asphalt/allgemeiner Sanierungsbedarf
    Maßnahme 4: Einsatz lärmarmer Beläge bei Erneuerungsmaßnahmen im Hauptnetz
    Maßnahme 5: Einsatz von Rasengleisen
    Maßnahme 6: Programm zur Erhöhung des Anteils von Straßenbegleitgrün
    Maßnahme 7: Beachtung der Belange des Lärmschutzes bei der Stadtentwicklung

Die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgeschriebenen Maßnahmen obliegt den zuständigen Behörden (Planungs- und Baulastträgern), Trägern öffentlicher Belange sowie Bauherren/Eigentümern. Für jede der vorgeschlagenen Maßnahmen ist dabei im Hinblick auf deren Realisierung das für die betreffende Maßnahme übliche Entscheidungsverfahren zu durchlaufen. Mit dem Lärmaktionsplan werden in diesem Sinne keine Entscheidungen vorweggenommen, sondern es wurde die Grundlage für ein sinnvolles und koordiniertes Vorgehen bezüglich der Lärmminderung und -vermeidung geschaffen.


Zusammenfassung und Ausblick

Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan kommt die Stadt Görlitz einerseits ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, andererseits erhält sie ein Handlungspapier mit Vorschlägen zur Minderung der Lärmbelastung für die betroffenen Einwohner. Es wird deutlich, dass die Problematik Verkehrslärm in Städten nicht flächendeckend durch einzelne, leicht zu realisierenden Maßnahmen beizukommen ist, sondern überwiegend ein komplexer Prozess ist.

Neben dem Tausch von Fahrbahnbelägen haben vor allem die in bereits beschlossenen strategischen Planungen (Gesamtverkehrskonzept und INSEK) enthaltenen Maßnahmen Potenzial zur Lärmminderung, welche sich auch hinsichtlich Verkehrssicherheit, Energieeffizienz sowie Aufenthalts- und Wohnqualität in der Stadt positiv auswirken.

Der Prozess der Lärmaktionsplanung ist damit nicht abgeschlossen. Eine Überprüfung und eventuelle Überarbeitung ist alle fünf Jahre vorgeschrieben. Der nächste Schritt steht demnach in den Jahren 2017/18 an.

 

Fragen und Hinweise zum Lärmaktionsplan können gern per E-Mail an stadtentwicklung@goerlitz.de gerichtet werden.

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