Welterbebewerbung

Der Weg zum Welterbetitel

Ausgangspunkt

Die UNESCO (Vereinte Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) verleiht in regelmäßiger Folge jährlich den Status eines Weltkulturerbes an herausragende Orte und Kulturstätten. Es ist die offizielle Bestätigung für die Stätte, über nationale Grenzen hinweg den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern der gesamten Menschheit anzugehören. Damit ist eine wohl nicht zu übertreffende Schätzung des universellen Wertes der Stätte verbunden.

Welchen Weg geht eine Initiative für eine herausragende Kulturstätte innerhalb Deutschlands?

Zunächst befassen sich die Verantwortungsträger für diese Stätte mit dem Anliegen, indem sie mit dem Aufbau einer Materialsammlung beginnen, welche Begründungen für den besonderen Wert der Stätte veranschaulicht und zugleich eine schrittweise Präzisierung des vorgesehenen Antragsinhalts ermöglicht. Parallel befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der Struktur der Bewerbung. In beide Arbeitsbereiche werden Interessierte eingebunden, die organisatorisch nicht dem Verantwortungsträger zugehören und doch in gleicher Weise maßgeblich die Bewerbungsinitiative unterstützen und weitertragen.
Diese Schritte führen zu einer Bewerbungskonzeption, die der Abstimmung mit der Landesregierung bedarf. Für den Freistaat Sachsen laufen die Fäden beim Staatsministerium des Innern zusammen. Dieses hat ein Bewertungsverfahren entwickelt, das eine fundierte Auswahl aus mehreren Kandidaten für die Tentativliste der Bundesrepublik ermöglicht.
Der Sächsische Staatsminister hat seine Vorschläge anhand eines Kabinettsbeschlusses im ersten Halbjahr 2012 eingebracht.

Diese Etappe hat die Stadt Görlitz erfolgreich zurückgelegt.

 

Wer ist in Deutschland für die Nominierung der Welterbestätten zuständig?

In Deutschland sind die 16 Bundesländer für die Nominierung von Welterbestätten verantwortlich. Jede Bewerbung wird von Experten der zuständigen Kultusministerien auf ihre "Einzigartigkeit" und "Universalität" hin geprüft, die Kultusministerkonferenz aller Bundesländer setzt dann je Bundesland zwei Vorschläge auf die deutsche Tentativliste. Nur auf dieser Grundlage besteht eine Chance, auf die UNESCO-Welterbeliste zu gelangen. Welche Welterbestätte in welchem Jahr ihren Antrag bei der UNESCO einreicht, entscheidet die Kultusministerkonferenz.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) lässt die Vorschläge der Bundesländer von einer international besetzten Expertenjury evaluieren. Die KMK wird unter Berücksichtigung dieser Evaluierung im Jahr 2014 beschließen, welche Vorschläge auf die neue deutsche Tentativliste gesetzt werden. Mit der Aufnahme in die Tentativliste erfüllen die Welterbekandidaten die Voraussetzungen gemäß der UNESCO-Welterbekonvention, um die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt zu beantragen zu können (Nominierung).
Die heute geltende Tentativliste der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1998 beschlossen. Aus heutiger Sicht wird sie bis in das Jahr 2015 reichen. Bundesweit wird jetzt an der Neufassung der Liste gearbeitet; damit dem Welterbekomitee ab 2016 diese neuen Vorschläge für seine Entscheidung vorgelegt werden können.

In dieser Phase befindet sich die Stadt Görlitz gegenwärtig.

 

Was passiert nach der Aufnahme in die Tentativliste?

In allen Bewerbungsschritten gilt es, die Inhalte der Bewerbung stetig weiterzuentwickeln. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei über die "Einzigartigkeit" und die "Universalität" der Kulturstätte hinaus dem Management und der nachweislich dauerhaften Sicherung des Welterbes zu widmen, denn diese Kriterien entwickeln sich zunehmend zu entscheidenden bei der späteren Einschätzung des Antrags bei der UNESCO. Spätestens mit der Aufnahme in die Tentativliste wird sich der Welterbegedanke zu einem dauerhaften Prozess an der Stätte selbst entwickeln, der praktische und alltägliche Fragen ebenso einschließt wie wissenschaftliches Forschen und theoretische Diskurse zur Stätte selbst und weit darüber hinaus.

Diesen künftigen Schritt bereitet die Stadt Görlitz jetzt vor.

 

Wie lange dauert es, bis ein Antrag bewilligt oder abgelehnt ist?

Die Phase der unmittelbaren Nominierung bis zur Aufnahme der Stätte in die Welterbeliste dauert mindestens 18 Monate – von der Beantragung bei der UNESCO im Februar eines jeweils laufenden Jahres bis zur Entscheidung auf der Sitzung des Welterbekomitees im Juni oder Juli des darauf folgenden Jahres.
Im Auftrag des UNESCO-Welterbekomitees bewerten Experten des Internationalen Rats für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Weltnaturschutzunion (IUCN) die Anträge. Auf Grundlage ihrer Einschätzungen entscheidet das Welterbekomitee über die Aufnahme in die Welterbeliste.
Die UNESCO entscheidet mit ihrem Welterbekomitee einmal jährlich über die Aufnahme von Stätten in die Liste des weltweiten Kulturerbes. Mit dem Ziel einer internationalen Balance der Eintragungen in die Welterbeliste besteht Übereinstimmung in der Auffassung, jährlich bis zu zwei deutsche Anträge zu berücksichtigen.

Dieses große, mit einer Nominierung beginnende Finale ist für die Stadt Görlitz wie für alle neuen deutschen Bewerber frühestens ab 2016 denkbar. Wenn beispielsweise 20 Bewerber für die neue deutsche Tentativliste berücksichtigt würden, könnte die Entscheidung des Welterbekomitees auch erst im Jahr 2027 getroffen werden.

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