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Städtebauförderung

Städtebauförderung

Die Stadt Görlitz gewährt auf Antrag Eigentümern Zuschüsse zur Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung ihrer Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

  • Gebäude muss in einem Sanierungs- oder Fördergebiet liegen
  • Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein
  • Städtebaufördermittel und Eigenmittel der Gemeinde müssen zur Verfügung stehen

 Was kann gefördert werden

  • Instandsetzung von Dach und Fassade sowie Außenanlagen
  • Umfassende Modernisierung und Instandsetzung im Ausnahmefall
  • Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden
  • Abbruch von Hof- und Nebengebäuden


Zuwendungshöhe

Förderung von Abbruch- bzw. Ordnungsmaßnahmen:

  1. Die Förderung von Abbruchmaßnahmen erfolgt in Höhe einer Pauschale von bis zu 50 EUR je m2 Nutzfläche. Eine Förderung in Höhe der tatsächlichen Kosten erfolgt nur im Ausnahmefall verbunden mit der Verpflichtung des Eigentümers den kommunalen Kofinanzierungsanteil entsprechend Förderprogramm bis auf 10 % zu übernehmen.
  2. Die Förderung von Ordnungsmaßnahmen erfolgt in Höhe der tatsächlichen Kosten für die sanierungsbedingten Abbruchmaßnahmen. Der Kostenerstattungsanspruch wird zu 85 % zur Auszahlung gebracht sowie die weiteren 15 % als Anrechnungsbeträge auf die zukünftigen Ausgleichsbetragsforderungen berücksichtigt.

Förderung von Instandsetzungs- und/ oder Modernisierungsmaßnahmen:

  1. Die Förderung von Instandsetzungs- und teilweisen Modernisierungsmaßnahmen an Dach, Fassaden, Außenanlagen beträgt pauschal 30% der zuwendungsfähigen Kosten.
  2. Die Förderung der Maßnahmen im Punkt 3 als Pauschale kann im Einzelfall auf 40% erhöht werden. Der Eigentümer verpflichtet sich in diesem Fall den kommunalen Kofinanzierungsanteil entsprechend Förderprogramm bis auf 10% zu übernehmen.
  3. Komplette Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen können im Ausnahmefall gefördert werden, wenn der Eigentümer den kommunalen Kofinanzierungsanteil entsprechend Förderprogramm bis auf 10% übernimmt. Für die Berechnung der Förderung (KEB) werden die aktuell gültigen Konditionen der zinsverbilligten, verfügbaren, öffentlichen Darlehensprogramme angesetzt. Die Förderung kann als Pauschale in Höhe von bis zu 40 bzw. 65 % als auch als Erstattung der tatsächlichen Unrentierlichkeit gewährt werden.  

Förderung von Sicherungsmaßnahmen:

  1. Die Förderung von Sicherungsmaßnahmen kann bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten erfolgen.
  2. Der Eigentümer muss sich vertraglich verpflichten, innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Sicherungsvereinbarung eine Modernisierung des Gebäudes durchzuführen. Über die Förderhöhe wird im Einzelfall nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen entschieden.

Antragstellung/Information/Beratung

Die Antragstellung kann formlos unter folgender Adresse erfolgen:

Stadtverwaltung Görlitz
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
SG Stadterneuerung/Städte- und Wohnungsbauförderung
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Frau Müller                           
Tel.: +49 (0)3581 672116
u.mueller@goerlitz.de          

Frau Werner
Tel.: +49 (0)3581 672118
an.werner@goerlitz.de

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