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Termine Abfallentsorgung

Termine Abfallentsorgung

Seit dem 01.01.2009 ist der Landkreis Görlitz für die Abfallwirtschaft in Görlitz verantwortlich. 

Aufgrund von Beschwerden und Kontrollen zur Stellung der Abfallbehälter weist das Ordnungsamt nochmals auf die bestehende Abfallsatzung für das Entsorgungsgebiet der Großen Kreisstadt Görlitz hin.         

Gemäß der Satzung sind die zu leerenden Abfallbehälter bzw. Abfallsäcke am Leerungstag, frühestens jedoch am Vorabend des Leerungstages nach 16.00 Uhr, so aufzustellen , dass sie vom Entsorgungsfahrzeug erreicht werden können und eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen ist. D. h., wenn die Entsorgung beispielsweise am Montag stattfindet, darf die Tonne/ der Sack erst am Sonntag nach 16.00 Uhr zur Entsorgung bereitgestellt werden.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfallbehälter entgegen dieser in der Satzung getroffenen Regelung aufstellt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. 

Abfallkalender und Schadstoffmobil

 

Den Abfallkalender finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz 

Webseite

Für die Anzeige der Download-Dokumente benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader © (ab Version 5.0), welchen Sie bei Bedarf  hier herunterladen können

 

Abfallsatzung der Stadt Görlitz

Abfallgebührensatzung der Stadt Görlitz

 

 

 

Einführung der blauen Tonne in der Stadt Görlitz durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Im Landkreis Görlitz soll ab 2013 ein einheitliches Abfallentsorgungssystem des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers zur Anwendung kommen. Eine Voraussetzung für die Vereinheitlichung des Leistungsangebotes in der Abfallentsorgung ist die Einführung eines haushaltnahen Sammelsystemes für Altpapier über die blaue Tonne in der Stadt Görlitz. Im Vorfeld der Kreisgebietsreform fasste bereits der Stadtrat der Stadt Görlitz im Zusammenhang mit der trilateralen Vereinbarung einen entsprechenden Beschluss.
Gegenwärtig führen private Entsorgungsunternehmen wie die Firma Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG und die Firma Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG gewerbliche Altpapiersammlungen durch, welche bis spätestens 30.09.2011 gemäß einer Unterlassung des Landkreises einzustellen sind. Das landkreiseigene Entsorgungsunternehmen, die Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH, wird diese Sammlung ab dem 01.10.2011 im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers flächendeckend in der Stadt Görlitz fortsetzen.
Die haushaltnahe Sammlung über Behälter erfolgt in den Größen 240 l und vorrangig in Großwohnanlagen mit der Behältergröße 1.100 l. Die bisher durch die privaten Entsorgungsunternehmen aufgestellten Behälter sollen von der EGLZ mbH übernommen werden. Grundstücke, die bisher keine blaue Tonne genutzt haben, erhalten ebenfalls einen Behälter. Im Zeitraum August bis November 2011 werden zur besseren Zuordnung der Gefäße zu den einzelnen Grundstücken diese straßenweise mit einem elektronischen Datenträger ausgerüstet. Dazu erhalten alle Hauseigentümer und Verwalter im Vorfeld eine entsprechende Information.

Die Leerung der aufgestellten Papiertonnen erfolgt in der Regel im zweiwöchigen Rhythmus. In Großwohnanlagen ist der Leerungsrhythmus der Altpapiertonnen identisch mit dem der gelben Wertstofftonnen. Für die verbleibenden Monate des Jahres 2011 werden die Papiertonnen nach dem bisher von den beiden Firmen bekanntgegebenen Tourenplan geleert.
Zusätzlich sind diese Termine im Abfallkalender des Landkreises (Entsorgungsgebiet Görlitz und Löbau-Zittau) unter www.abfall-eglz.de veröffentlicht.
Nach Abschluss der Aufstellung der blauen Tonnen werden die bisher noch aufgestellten Depotcontainer für Zeitungen/Zeitschriften/Pappe/Knüllpapier ersatzlos abgezogen. Bei den Wertstoffhöfen in der Heiligen-Grab-Straße und in der Paul-Mühsam-Straße ist auch weiterhin eine Abgabe von Altpapier möglich.
Die aus der Vermarktung der gesammelten Altpapiermenge erzielten Erlöse kommen ausschließlich dem Gebührenzahler zu gute und dienen somit der Stabilisierung der Abfallgebühren des Landkreises für das Entsorgungsgebiet der Stadt Görlitz.

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